Gemeindeverbände ( Deutsch : Verwaltungsgemeinschaften ) sind Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts erstellt Statut in den deutschen Bundesländern Bayern, Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg der Begriff vereinbart Gemeindeverband ( Deutsch : vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft ) verwendet wird.
Ein Gemeindeverband besteht normalerweise aus mehreren benachbarten Gemeinden im selben Bezirk. Es wird von einem politischen Vertreter, Vorsitzenden oder Vorstand kontrolliert. Je nach Staat kann diese Person offiziell behalten oder zum Bürgermeister ernannt werden.
Die Aufgaben eines Gemeindeverbandes umfassen typischerweise
Zustand | Bezeichnung (deutsch) | Kategorie |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Verwaltungste Verwaltungsgemeinschaft | |
Baden-Württemberg | Gemeindeverwaltungsverband | |
Bayern | Verwaltungsgemeinschaft | Kategorie: Verwaltungsgemeinschaften in Bayern |
Rheinland-Pfalz | Verbandsgemeinde | Kategorie: Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz |
Sachsen-Anhalt | Verbandsgemeinde | Kategorie: Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt |
Sachsen-Anhalt | Verwaltungsgemeinschaft | Kategorie: Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt |
Thüringen | Verwaltungsgemeinschaft | Kategorie: Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen |