Gemeindeverband (Deutschland)

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Gemeindeverbände ( Deutsch : Verwaltungsgemeinschaften ) sind Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts erstellt Statut in den deutschen Bundesländern Bayern, Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg der Begriff vereinbart Gemeindeverband ( Deutsch : vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft ) verwendet wird.

Inhalt

  • 1 Struktur
  • 2 Aufgaben
  • 3 Liste
  • 4 Siehe auch

Struktur

Ein Gemeindeverband besteht normalerweise aus mehreren benachbarten Gemeinden im selben Bezirk. Es wird von einem politischen Vertreter, Vorsitzenden oder Vorstand kontrolliert. Je nach Staat kann diese Person offiziell behalten oder zum Bürgermeister ernannt werden.

  • In Baden-Württemberg wird diese Position durch den Bürgermeister der entsprechenden gehalten erfüllende Gemeinde ( deutsch : erfüllende Gemeinde ).
  • In Thüringen gibt es Gemeindeverbände sowie erfüllende Gemeinden.
  • In Bayern ein Bürgermeister einer einzigen Gemeinde fungiert auch als Gemeindevorsitzender ( deutsch : Gemeinschaftsvorsitzender ) des Vereins.

Aufgaben

Die Aufgaben eines Gemeindeverbandes umfassen typischerweise

  • Landnutzungspläne aufstellen
  • Abwasserentsorgung
  • Zahlungsvorgänge
  • Friedhof ist wichtig
  • Feuerwehr

Liste

Zustand Bezeichnung (deutsch) Kategorie
Baden-Württemberg Verwaltungste Verwaltungsgemeinschaft
Baden-Württemberg Gemeindeverwaltungsverband
Bayern Verwaltungsgemeinschaft Kategorie: Verwaltungsgemeinschaften in Bayern
Rheinland-Pfalz Verbandsgemeinde Kategorie: Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt Verbandsgemeinde Kategorie: Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt Verwaltungsgemeinschaft Kategorie: Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt
Thüringen Verwaltungsgemeinschaft Kategorie: Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen

Siehe auch

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