Eigentumsrecht |
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Ingress, Egress und Regress sind rechtliche Begriffe, die sich jeweils auf das Betreten, Verlassen und Zurückkehren in eine Immobilie oder ein Landbeziehen.Der Begriff bezieht sich auch auf das Recht einer Person (z. B. eines Mieters ), dies in Bezug auf eine bestimmte Immobilie zu tun.Der Begriff wurde auch in der Verordnung über das Eindringen in Indien von 1914 verwendet, als die britische Regierung die Bewegung von nach Indien zurückkehrenden Personen, insbesondere der an der Ghadar-Bewegung Beteiligten, überprüfen, festhalten und einschränken wollte.
In einem Kaufvertrag bedeutet dies, dass der Käufer die vollen Rechte erhält, die Immobilie gemäß Standard A zu versichern.