Der Beruf der Hebamme ist geregelt, und alle künftigen Hebammen müssen vom Collegium Medicum zugelassen werden, nachdem sie zwei Jahre lang von einer bereits zugelassenen Hebamme unterrichtet wurden und die Prüfung eines Arztes bestanden haben, bevor sie ihren Beruf ausüben dürfen (bis 1777), dies galt nur für die Hauptstadt): Den Hebammen ist es auch verboten, Instrumente zu benutzen.